Per Hausrecht hatte der Potsdamer Landgerichtspräsident Ehlert im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten, anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen das Eichhörnchen. Verhandelt wurde damals über Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und Naziaufmärsche auf Brücken. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde inzwischen vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Verboten wurden auch politische Parolen und Symbolen auf Kleindungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen und sollte nicht unbeantwortet bleiben.
Am 10. April 2014 kam es vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zur mündlichen Verhandlung in der Sache „Lecomte ./. Präsident des Landgerichts“.
Der Landgerichtpräsident hatte eine Sicherheitsverfügung erlassen, weil er mich und meine politischen Ideen für besonders gefährlich hält. Die Polizei ist auch dieser Meinung. Sie observierte fleißig mein Picknick und mein Gespräch mit meinem Anwalt auf den Treppen des Verwaltungsgericht. Nach der Verhandlung wurde ich ebenfalls bis zu meinem Einstieg in die Straßenbahn aus sicherer Entfernung beobachtet.
Im Eingangsbereich des Verwaltungsgericht wurden Kontrollen durchführt. Kontrollen, die mir sehr absurd vor kamen, angesichts dessen, dass ich vor dem Verwaltungsgericht ausgerechnet gegen solche Eingangskontrollen klage und am Tag davor, als meine Klage gegen die Polizei vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt wurde, keinerlei Kontrollen statt fanden.
Die für die Eingaskontrollen zuständige Beamtin war nicht besonders freundlich, sie schien nicht in der Lage zu sein, sich anders als im Befehlston zu äußern. Über meinen Bergsteigerrucksack zeigte sie sich nicht begeistert – bei meinem „Klage-hopping“ 🙂 von Gericht zu Gericht muss es aber wohl sein, ich war mehrere Tage unterwegs. Und die Erkältung und Erschöpfung mit der ich diese Woche zu kämpfen habe kommt sicher daher…
Meine Teekanne mit Antiatom-Aufkleber darauf durfte ich vor dem Verwaltungsgericht immerhin in den Saal nehmen – das war vor dem Amtsgericht damals nicht der Fall gewesen, dem Aufkleber gegen die Atomkraft wegen. Poltische Parolen auf Kleidungsstücke und Gegenstände waren also im Verwaltungsgericht Potsdam nicht untersagt – ein Fortschritt.
Die Verhandlung selbst begann mit einer Stunde Verspätung, weil die vorige Verhandlung mit Wichtig-Menschen – ein Vermögensstreit unter Adeligen – sich verzögerte.
Der Landgerichtspräsident erschien nicht persönlich, er ließ sich von Richterin Ryl vertreten. Es wurde – wie vor dem Verwaltungsgericht üblich – durch das Gericht Bericht erstattet. Die Parteien nahmen anschließend Stellung und legten ihren jeweiligen Standpunkt dar. Ich bezog mich im Wesentlichen auf meine Klageschrift, mein Anwalt prangerte die Verfügung des Landgerichtspräsidenten scharf an.
Richterin Ryl offenbarte ein seltsames Verständnis des Bedeutung von Grundrechten aus Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sie vertrat die Auffassung, die Versammlungsfreiheit gelte vor einem Gerichtsgebäude nicht. Der Präsident der Kammer war anschließend der Meinung, ich könne als nicht Deutsche in meinem Grundrecht nach Art 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit) nicht verletzt sein. Worauf mein Verteidiger mit Bezug auf die europäischen Rechtsprechung mit scharfen Worten reagierte. Deutschland befinde sich in Europa, die europäische Menschenrechtecharta und die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelten auch in Deutschland. Das Versammlungsfreiheitsgrundrecht wird dadurch garantiert, Art 8 gilt für „Nicht-Deutsche „ selbstverständlich – alles andere würde ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot darstellen. Der vorsitzende Richter ging einer Diskussion aus dem Weg mit der Äußerung, es käme in diesem Verfahren sowieso nicht auf diese Frage an.
Zur Sprache kam immer wieder die Tatsache, dass ich bestimmte Grundrechteverletzungen nicht gelten machen könne, weil ich persönlich nicht beschwert sei und die Öffentlichkeit habe nicht gegen die Eingangskontrollen geklagt, sie sei also nicht beschwert gewesen. Da murmelte es im Publikum, einige Menschen zeigten ihre Empörung: sie haben nur deshalb nicht geklagt, weil sie nicht wussten, dass sie überhaupt ein Klagerecht haben, darüber wurden sie niemals belehrt. Die Verfügung bezog sich schließlich auf eine Gerichtsverhandlung gegen mich, so dass die Menschen – ich inbegriffen – davon ausgingen, dass ich die Klage führen muss.
Gegen Ende der mündlichen Verhandlung zauberte Richterin Ryl eine neue Verfügung. Diese wurde im Sommer 2013 erlassen und gilt für alle Verfahren beim Amts- und Landgericht Potsdam. Es stellte sich daraufhin die Frage, ob ich noch ein Klagefestellungsinteresse habe, ob Wiederholungsgefahr besteht. Wenn ein Gericht ein „Klagefeststellungsinteresse“ verneint, geht die Klage verloren, ohne dass ein inhaltliches Urteil gesprochen wird, mit der Begründung man sei nicht mehr beschwert, es bestünde keine Wiederholungsgefahr.
Da dieses Dokument mir und meinem Anwalt neu war, wurde eine Frist zur Stellungnahme bis Anfang Mai beantragt. Das Urteil soll dann im Mai verkündet werden. Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden geschlossen.
Nachdem ich mir die neue Verfügung durchgelesen habe, steht fest dass Wiederholungsgefahr besteht.
Die Verfügung regelt nicht was sich vor dem Gerichtsgebäude abspielen darf oder nicht (Demonstrieren, Meinungskundgabe), so dass dem Willkür der Vergangenheit weiterhin Tür und Tor geöffnet ist. Ich werde mir durch ein Landgerichtspräsident nicht das Demonstrieren verbieten lassen. Nein! Meine politische Meinung scheint dem Landgerichtspräsidenten ja ein Dorn im Auge zu sein, das war an der praktischen Umsetzung seiner Verfügung in der Vergangenheit zu sehen, wo selbst die politische Meinungsäußerung an der Straße in Straßenbäumen unterbunden wurde, wo politische Parolen auf Kleidungstücke mit Bezug auf die Verfügung des Präsidenten als « Propagandamaterialien » bei den Eingangskontrollen weg genommen wurden. Wer diese nicht abgeben wollte, durfte nicht ins Gebäude rein. Die neue Verfügung löst dieses Problem nicht.
Blatt 9 der neuen Verfügung behält sich der Landgerichtspräsident sogar vor, im Einzelfall, eine Sicherheitsverfügung gesondert zu erlassen. Der Fall Eichhörnchen ist in seinem Augen immer ein „Einzellfall“ gewesen. Also es ist nicht auszuschließen, dass in meinem Fall der Landgerichtspräsident in einem zukünftigen Verfahren erneut eine Verfügung erlässt , weil meine politische Meinung ihm nicht genehm ist und er diese weder vorm Gerichtsgebäude (oder selbst auf dem Gehsteig an Straßenbäume wie es in der Praxis umgesetzt wurde) sehen will noch auf Kleidungsstücke im Gebäude.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich in die Zukunft erneut nach Potsdam für eine Gerichtsverhandlung fahren muss, ist groß. Bußgeldverfahren wegen dem Betreten einer Bahnanlage werden dort zentral für ganz Deutschland verhandelt. Atomtransporte fahren weiterhin durch die Gegend unter anderem über den Schienenweg und wenn ich es nach meinem Gewissen für sinnvoll halte, werde ich mir auch in die Zukunft nicht verbieten lassen, mit Aktionen an Bahnanlagen gegen diese Transporte zu demonstrieren – die Bundespolizei versucht solche Aktion mit Bußgeldverfahren gegen die Betroffenen zu kriminalisieren – das lasse ich mir nie und niemals gefallen!